Bei Barrierefreiheit denken viele zuerst an blinde Menschen mit Screenreader. Die Gruppe, die auf eine gut lesbare und leicht bedienbare Praxiswebsite angewiesen ist, ist deutlich größer.
2024 waren laut Statistik Austria 24,7 % der Bevölkerung zwischen 15 und 89 Jahren gesundheitsbedingt bei Alltagsaktivitäten eingeschränkt, das sind rund 1,9 Millionen Menschen. Unter den 15- bis 24-Jährigen betraf das knapp 8 %, unter den 75- bis 89-Jährigen fast 6 von 101.
Sucht jemand davon eine Ordination und findet auf der Website zu kleinen Text, blasse Farben oder winzige Schaltflächen, bleibt die Suche dort oft ohne Ergebnis. Was auf der ersten Bildschirmseite stehen sollte, beschreibt der Beitrag zum ersten Eindruck der Praxiswebsite.
Wer auf eine zugängliche Seite angewiesen ist
- Ältere Patientinnen und Patienten. Sehschärfe und Kontrastempfinden lassen mit dem Alter nach. Online sind sie trotzdem: Von den 65- bis 74-Jährigen hatten 2024 rund acht von zehn in den letzten drei Monaten das Internet genutzt2.
- Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik. Tremor, Arthrose in den Fingern oder eine eingegipste Hand machen kleine Links zum Geduldsspiel.
- Akut Erkrankte. Wer mit Migräne oder starken Schmerzen Ihre Öffnungszeiten sucht, liest nicht aufmerksam.
- Angehörige, die für ihre Eltern einen Termin suchen, meist nebenbei am Handy.
- Menschen mit Sehbehinderung, die Vergrößerung oder Screenreader nutzen.
Für Augenheilkunde, Neurologie, Orthopädie, Rheumatologie oder eine Allgemeinpraxis mit vielen älteren Patienten ist das ein großer Teil der Menschen, die Ihre Website überhaupt aufrufen.
Kontrast: das häufigste Problem
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) des W3C sind der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte3. Für die Stufe AA gelten:
- 4,5 : 1 für normalen Fließtext
- 3 : 1 für großen Text (ab 18 Punkt oder 14 Punkt fett) sowie für Bedienelemente wie Rahmen von Eingabefeldern
Typische Schwachstellen auf Praxisseiten sind hellgrauer Text auf Weiß, weiße Schrift direkt auf einem Foto und zarte Pastellfarben aus dem Logo als Hintergrund für Schaltflächen. Die Logofarbe müssen Sie dafür nicht aufgeben. Oft reicht ein dunklerer Ton derselben Farbe für Text und Buttons.
Schriftgröße und Zoom
Nach WCAG muss sich Text auf 200 % vergrößern lassen, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen3. Zwei Fehler verhindern das:
- Gesperrter Zoom. Manche Websites unterbinden, dass Nutzer am Handy mit zwei Fingern vergrößern. Für Menschen mit Sehschwäche ist die Seite damit unbrauchbar.
- Text als Bild. Öffnungszeiten, Urlaubshinweise oder Leistungen als Grafik werden beim Vergrößern unscharf, und Screenreader können sie nicht vorlesen.
Bedienbarkeit im Alltag
- Telefonnummer antippbar. Ein Fingertipp muss genügen, um Ihre Ordination anzurufen.
- Ausreichend große Schaltflächen. WCAG 2.2 verlangt für Klickflächen mindestens 24 × 24 Pixel oder genügend Abstand zu benachbarten Elementen3.
- Bedienung ohne Maus. Die Seite muss sich mit der Tabulatortaste durchgehen lassen, und das ausgewählte Element muss sichtbar markiert sein.
- Beschriftete Formularfelder. Eine Beschriftung, die beim Tippen verschwindet, lässt offen, was ins Feld gehört. Fehlermeldungen sollten sagen, was fehlt.
- Keine endlos wechselnden Slider. Bewegung, die automatisch startet und länger als fünf Sekunden läuft, muss sich anhalten lassen3.
- Lesbare Dokumente. Ein eingescannter Anamnesebogen als PDF ist für Screenreader leer.
Die Ordination selbst
Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen entscheidet eine Angabe, ob sie überhaupt einen Termin vereinbaren: Ist die Ordination erreichbar? Auf Ihre Website gehören daher Stockwerk und Lift, Stufen oder stufenloser Zugang, der nächste Behindertenparkplatz sowie ein barrierefreies WC, falls vorhanden. Fehlen diese Angaben, kommt die Frage per Telefon, oder die Person ruft gar nicht erst an.
Was rechtlich gilt
- Behindertengleichstellungsgesetz. Es gilt für Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (§ 2 BGStG)4, und laut Ärztekammer Steiermark damit auch für Ordinationen5. Als barrierefrei gelten ausdrücklich auch „Systeme der Informationsverarbeitung“ (§ 6 Abs. 5)4. Barrieren können eine Diskriminierung sein, außer ihre Beseitigung wäre unverhältnismäßig belastend. Betroffene können Schadenersatz fordern, müssen vorher aber ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice durchlaufen6.
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Onlineshops, E-Banking oder Ticketing. Arztpraxen sind in der Aufzählung nicht genannt, und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen7.
Kurzcheck in 15 Minuten
- Startseite am Handy öffnen und mit zwei Fingern vergrößern.
- Telefonnummer antippen. Öffnet sich die Anruffunktion?
- Am Computer nur mit der Tabulatortaste durch die Seite gehen.
- Hauptfarben für Text und Schaltflächen in einen Kontrastprüfer eingeben.
- Öffnungszeiten markieren. Lässt sich der Text auswählen, ist es kein Bild.
- Kontaktformular absichtlich unvollständig absenden. Ist die Fehlermeldung verständlich?
- Nachsehen, ob Lift, Stufen und Parkmöglichkeit angegeben sind.
Jeder Punkt, der nicht funktioniert, ist ein konkreter Auftrag an die Person, die Ihre Website betreut. Eine vollständige Prüfung von Aufbau, Darstellung am Handy und Rechtssicherheit bietet ein Praxiswebsite-Audit.
Quellen
- Statistik Austria: 1,9 Mio. Menschen mit Behinderungen 2024 in Österreich, Pressemitteilung vom 22.01.2026.
- Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums: Menschen mit Behinderungen in Österreich. Erhebungsdaten 2024, Wien 2026, S. 140.
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Empfehlung vom 12.12.2024.
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
- Ärztekammer für Steiermark: Barrierefreiheit.
- Sozialministeriumservice: Schlichtung.
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Barrierefreiheitsgesetz.
Über den Autor
Nicolas Konecny
Gründer von PubliciMed
Nicolas Konecny entwickelt mit PubliciMed Kommunikationsstrategien und Marketingsysteme für Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen. Davor war er fünfzehn Jahre in Führungsrollen für digitale Kommunikation tätig, bei willhaben, Goldbach Media Austria und der C Wire AG in der Schweiz. Heute beschäftigt ihn vor allem, wie KI Teil der eigentlichen Arbeit wird. Er unterrichtet an der WU Wien und am MCI Innsbruck.