Medizinische Inhalte ordnet Google einer eigenen Gruppe zu: Themen, die Gesundheit, finanzielle Stabilität oder Sicherheit von Menschen erheblich beeinflussen können. Google nennt sie „Your Money or Your Life“, kurz YMYL1. Wer bei Google Suchergebnisse für diese Themen beurteilt, soll dabei zuerst klären, wer hinter einer Website steht, und als Ausgangspunkt die „About us“-Seite ansehen2.
Was die Einstufung als YMYL bedeutet
Für eindeutige YMYL-Themen verlangen Googles Richtlinien für die Qualitätsbewertung die genaueste Prüfung2. Schon kleine Ungenauigkeiten oder Inhalte aus weniger verlässlichen Quellen können dort erheblichen Schaden anrichten; als Beispiel nennen die Richtlinien die Symptome eines Herzinfarkts2. Bewertet wird entlang von vier Eigenschaften, die Google unter E-E-A-T zusammenfasst: Erfahrung, Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit. Am meisten zählt laut Google das Vertrauen1.
E-E-A-T selbst ist laut Google kein eigener Rankingfaktor; gemeint ist eine Mischung aus Faktoren, die Inhalte mit gutem E-E-A-T erkennen sollen1. Auch die Personen, die nach den Richtlinien Suchergebnisse beurteilen, haben keinen Einfluss darauf, wie eine Seite rankt, und ihre Bewertungen fließen nicht direkt in die Algorithmen ein1. Google nutzt sie, um einzuschätzen, ob die Suchsysteme gute Ergebnisse liefern.
Autorenangabe: Wer den Text geschrieben hat, muss erkennbar sein
Die Rater-Richtlinien verlangen, dass auf jeder Seite klar ist, wer für die Website verantwortlich ist und wer den Inhalt erstellt hat2. In Googles Hinweisen für Website-Betreiber stehen dazu drei Fragen: Ist für Besucherinnen und Besucher offensichtlich, wer einen Inhalt verfasst hat? Tragen Seiten eine Autorenangabe, wo man sie erwartet? Führt diese Angabe zu weiteren Informationen über die Person1?
Bei den Praxiswebsites, die wir erstellen, steht deshalb die Ärztin oder der Arzt als Autor über jedem medizinischen Text, nie die Agentur. Dieselbe Angabe steht im Schema-Markup der Seite, das Suchmaschinen maschinenlesbar mitteilt, wer den Text verfasst hat. Google empfiehlt dort für Autorinnen und Autoren den Typ Person mit Namen und einer URL, die die Person eindeutig kennzeichnet, etwa eine Über-mich-Seite3. In das Namensfeld gehört nur der Name, ohne akademischen Titel und ohne Zusatz wie „Verfasst von“3. Was Schema-Markup darüber hinaus leistet und wo seine Grenzen liegen, beschreibt der Beitrag Schema-Markup für Ordinationen.
Medizinische Aussagen brauchen fachliche Freigabe
Soll eine Seite zu einem eindeutigen YMYL-Thema informieren oder beraten, kann laut den Richtlinien ein hohes Maß an Expertise nötig sein, damit sie vertrauenswürdig ist2. Manche Informationen müssen von Fachleuten kommen. Als Beispiel nennen die Richtlinien die Behandlungsmöglichkeiten bei Leberkrebs und die jeweilige Lebenserwartung2.
Jeder medizinische Text auf einer Website, die wir betreuen, wird darum vor der Veröffentlichung von der Ärztin oder dem Arzt freigegeben. Medizinische Aussagen belegen wir mit Quellen. Wie diese Texte entstehen, beschreibt unsere Leistung medizinische Inhalte für Ordinationen.
Die Über-mich-Seite: Wo Patienten und Google zuerst hinsehen
Google schickt seine Prüferinnen und Prüfer für die Einschätzung von E-E-A-T an drei Stellen2. Die erste ist das, was die Website und ihre Autorinnen und Autoren über sich selbst sagen, mit der „About us“-Seite oder der Profilseite als Ausgangspunkt. Die zweite ist der sichtbare Inhalt der Seite selbst, die dritte das, was andere sagen. Bei der ersten Stelle setzen Patientinnen und Patienten von sich aus an.
Rund 50 Prozent der Besucherinnen und Besucher auf den Websites, die PubliciMed betreut, sehen sich die Über-mich- oder Über-uns-Seite an (eigene Auswertung).
Für uns ist die Über-mich-Seite deshalb ein fester Bestandteil jeder Praxiswebsite, mit Ausbildung, Diplomen und Mitgliedschaften. Sie beantwortet die Frage, die sich Patientinnen und Patienten vor dem ersten Termin stellen, und sie ist die Seite, auf die eine Autorenangabe im Markup verweisen kann.
Die dritte Stelle kann keine Website selbst füllen. Was andere sagen, sind laut den Richtlinien unabhängige Bewertungen, Nachrichtenartikel und andere glaubwürdige Informationen2. Bewertungen in eigener Sache stufen sie wegen des Interessenkonflikts als weniger vertrauenswürdig ein und nennen als Beispiel Produktbewertungen durch den Hersteller2.
Quellen
- Google Search Central: Creating helpful, reliable, people-first content, 10.12.2025.
- Google: Search Quality Rater Guidelines: General Guidelines, 11.09.2025.
- Google Search Central: Article structured data, 08.09.2026.
Über den Autor
Nicolas Konecny
Gründer von PubliciMed
Nicolas Konecny entwickelt mit PubliciMed Kommunikationsstrategien und Marketingsysteme für Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen. Davor war er fünfzehn Jahre in Führungsrollen für digitale Kommunikation tätig, bei willhaben, Goldbach Media Austria und der C Wire AG in der Schweiz. Heute beschäftigt ihn vor allem, wie KI Teil der eigentlichen Arbeit wird. Er unterrichtet an der WU Wien und am MCI Innsbruck.