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Urologie: Tabuthemen ansprechen, ohne Scham zu erzeugen

Von Nicolas Konecny4 Minuten Lesezeit

Ungewollter Harnverlust, Erektionsstörungen, nächtlicher Harndrang: Viele Anliegen in der Urologie sprechen Betroffene ungern aus, oft nicht einmal am Telefon mit dem Empfang. Das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs beschreibt Harninkontinenz als „oft mit Scham behaftet“1.

Laut Gesundheitsportal suchen Menschen mit Harninkontinenz „meist erst spät ärztliche Hilfe“1. Die Website Ihrer Ordination ist eine Möglichkeit, sich ohne Gegenüber zu informieren, bevor jemand zum Telefon greift.

Selten sind diese Themen nicht. Etwa fünf von 100 Erwachsenen leiden laut Schätzung der Österreichischen Kontinenzgesellschaft an Inkontinenz1. Von einer gutartigen Prostatavergrößerung ist laut Gesundheitsportal jeder dritte Mann über 50 betroffen2.

Urologie betrifft nicht nur Männer

Viele Urologie-Websites sprechen fast ausschließlich Männer an. Harninkontinenz betrifft laut Gesundheitsportal aber Frauen häufiger als Männer, bei Frauen überwiegt die Belastungsinkontinenz1. Wenn Ihre Ordination Frauen behandelt, sollte das auf der Website sichtbar sein: in der Leistungsbeschreibung, in den Beispielen und in den Bildern. Sonst bleibt unklar, ob die Ordination für dieses Anliegen überhaupt die richtige Adresse ist.

Klar benennen, verständlich erklären

  • Fachbegriff und Alltagswort gemeinsam. „Erektionsstörung (erektile Dysfunktion)“ oder „ungewollter Harnverlust (Harninkontinenz)“. Fachbegriffe allein verstehen viele nicht, und Umschreibungen wie „Probleme im Intimbereich“ wirken verschämt.
  • Beschwerden so beschreiben, wie Betroffene sie bemerken. Häufiger Harndrang in der Nacht, ein schwacher Harnstrahl, das Gefühl, die Blase nicht ganz leeren zu können. Diese Anzeichen nennt das Gesundheitsportal bei einer gutartigen Prostatavergrößerung2.
  • Keine Witze und Wortspiele. Was im Freundeskreis entlastet, wirkt auf der Website einer Ordination abwertend.
  • Zusammenhänge sachlich nennen. Hinter einer Erektionsstörung können laut Gesundheitsportal unter anderem Diabetes, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen3. Das ist ein guter Grund für eine Abklärung, und der Text muss dafür keine Angst machen.

Was die Werberichtlinie vorgibt

Für Ihre Website gilt die Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit“ der Österreichischen Ärztekammer4, erlassen auf Grundlage von § 53 Ärztegesetz5:

  • Untersagt ist jede unsachliche, unwahre oder das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigende Information (§ 1).
  • Unsachlich ist eine medizinische Information, wenn sie wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht (§ 2 Abs. 1).
  • Aufdringliche oder marktschreierische Selbstanpreisung beeinträchtigt das Ansehen der Ärzteschaft (§ 2 Abs. 3).
  • Werbung für Arzneimittel ist unzulässig, sachliche Information darüber ist erlaubt (§ 3).

Für Tabuthemen heißt das: keine Versprechen wie „schnell und diskret wieder voll leistungsfähig“ und keine Präparatenamen als Blickfang. Eine sachliche Erklärung der Behandlungsmöglichkeiten ist zulässig. Weitere Beispiele für zulässige und unzulässige Formulierungen enthält der Beitrag zur ÖÄK-Werberichtlinie.

Den Ablauf erklären

Viel Unsicherheit hängt an der Frage, was im Termin passiert. Beschreiben Sie den Ablauf deshalb konkret. Bei Erektionsstörungen bezieht die Anamnese laut Gesundheitsportal neben der körperlichen Gesundheit auch Sexualität, Lebensstil und das partnerschaftliche Umfeld ein, dazu kommen körperliche Untersuchung und Bluttests3. Wer das vorher liest, weiß, dass diese Fragen zum normalen Gespräch gehören.

Auch Kosten gehören auf die Seite. Sexuelle Funktionsstörungen gelten laut Gesundheitsportal „nicht als Krankheit im Sinn des Sozialversicherungsrechts“, die Sozialversicherungsträger übernehmen die Kosten nur in Einzelfällen3. Steht das auf der Website, muss niemand im Termin danach fragen.

Diskreter Kontakt

  • Anlass freiwillig. Im Kontaktformular sollte der Grund der Anfrage kein Pflichtfeld sein. Angaben zur Gesundheit gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Kategorien6. Abgefragt wird deshalb nur, was für die Terminvergabe nötig ist.
  • Neutrale Terminarten. In der Online-Buchung „Erstgespräch“ oder „Kontrolltermin“ statt einer Diagnose im Titel. Diese Bezeichnungen erscheinen auch in Bestätigungsmails und im Kalender der Patientinnen und Patienten.
  • Ein Satz zum Telefon. Ein Hinweis wie „Den Grund Ihres Besuchs können Sie auch erst im Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt nennen“ senkt die Hürde vor dem Anruf, sofern die Terminvergabe das zulässt.
  • Passende Bilder. Behandlungsraum, Team, Empfang. Symbolbilder mit abgewandten Paaren oder zweideutigen Motiven wirken unseriös. Fotos mit Patientinnen und Patienten sind nur mit deren Zustimmung zulässig (§ 5 Abs. 4 der Verordnung)4.

Häufige Fragen offen beantworten

Ein Frageteil auf der Website nimmt Fragen auf, die am Telefon selten gestellt werden. Geeignet sind etwa:

  • Muss ich mich für die erste Untersuchung ausziehen?
  • Kann ich eine Begleitperson mitbringen?
  • Kann ich mir aussuchen, ob mich eine Ärztin oder ein Arzt untersucht?
  • Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Antworten sollten kurz und konkret sein und genau das beschreiben, was in Ihrer Ordination tatsächlich passiert, etwa ob ein Umkleidebereich vorhanden ist oder wann eine Assistenz im Raum bleibt. Wie sich solche Texte fachlich korrekt und verständlich formulieren lassen, beschreibt die Seite zu MedContent.

Kurzcheck für die eigene Website

  1. Steht bei jedem Fachbegriff ein verständliches Alltagswort?
  2. Sind Beschwerden so beschrieben, wie Betroffene sie bemerken?
  3. Enthält die Seite Versprechen oder Präparatenamen als Blickfang?
  4. Ist der Ablauf des Erstgesprächs beschrieben?
  5. Gibt es Hinweise zu Kosten und Kostenübernahme?
  6. Ist der Anlass im Kontaktformular freiwillig?
  7. Tragen die Terminarten in der Online-Buchung neutrale Namen?

Quellen

  1. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Harninkontinenz, aktualisiert am 21.02.2024.
  2. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Gutartige Prostatavergrößerung.
  3. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Erektionsstörungen – Erektile Dysfunktion, aktualisiert am 20.05.2020.
  4. Österreichische Ärztekammer: Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“, konsolidierte Fassung.
  5. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): § 53 Ärztegesetz 1998.
  6. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 9.

Über den Autor

Nicolas Konecny

Nicolas Konecny

Gründer von PubliciMed

Nicolas Konecny entwickelt mit PubliciMed Kommunikationsstrategien und Marketingsysteme für Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen. Davor war er fünfzehn Jahre in Führungsrollen für digitale Kommunikation tätig, bei willhaben, Goldbach Media Austria und der C Wire AG in der Schweiz. Heute beschäftigt ihn vor allem, wie KI Teil der eigentlichen Arbeit wird. Er unterrichtet an der WU Wien und am MCI Innsbruck.